Satzung Haus der Freizeit Zittau e.V. 

Was ist für mich als Mitglied wichtig.

1. Welche Verpflichtungen habe ich im Verein?

2. Was kostet mich der Spass im Monat? 

 Um das herrauszufinden sind hier zu 1. wichtige Pasagen aus unsere Satzung.

 Punkt 2. regelt unsere Finanz und Beitragsordnung.

Satzung

§1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen: Haus der Freizeit Zittau e.V. (HdFZ)

Der Verein hat seinen Sitz in 02763 Zittau Herwigsdorfer Str. 6 und ist im Vereinsregister mit Nr. VR 11921  eingetragen

Die Verein ist Verbandsmitglied im Billardkegelverband e.V. (BKV)

Der Verein besteht aus den bereichen:

RSO => Real Sozial Oberlausitz (Freizeit und Sozialgruppen)

BVZ => Billard Verein Zittau (Sport und Kulturgruppen)

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§2 Zweck und Gemeinnützigkeit

Der Verein Verfolgt Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts  "Steuerbegünstigte Zwecke"  der Abgabenordnung.

Zweck von RSO ist die Förderung der Altenhilfe in Form von Unterstützung Suchtkranker Senioren und ihren Angehörigen, sowie die Aufklärung über Suchtgefahr im Alter.

Der BVZ ist im Rahmen der Förderung von Sport, Kultur und Jugendhilfe verantwortlich.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten, mit Ausnahme des Auslagenersatzes oder der Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale), keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigen.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§3 Ziel- und Aufgabenstellung

  1. Durch Bildung von Interessengemeinschaften (IG), Arbeitsgruppen (AG) und Sozialgruppen (SG) im "Haus der Freizeit Zittau" wollen wir aktiv dazu beitragen, das Familien, Junioren und Senioren die Möglichkeit bekommen Erfahrungen aus dem realen Leben zu tauschen, sich auf regionaler Ebene gegenseitig zu unterstützen und zur Gemeinsamen Freizeitgestaltung anregen.
  2. Regelmäßige Treffen der IG, AG und SG tragen dazu bei, Suchtprobleme im Alter zu Erkennen.
  3. Unter zentraler Leitung von RSO ist eine aktive Unterstützung zur Verbesserung der Lebenslage der Betroffenen durch Suchtberater möglich.
  4. Im Rahmen der Förderung des Sports werden im BVZ regelmäßige Treffen mit Jugend- und Familienfreizeitgruppen durchgeführt.
  5. Durch die Weiterbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Suchtberatung und Schulungen der Übungsgruppenleiter, wird in den Bereichen RSO und BVZ die Unterstützung der IG, AG und SG gesichert.

 §4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins können alle Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
  2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vereinsvorstand im Sinne von § 10 Abs. 4
  3. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
  4. Die Mitgliedschaft wird nach dem Aufnahmeantrag und dem Eingang des ersten Mitgliedsbeitrags wirksam.
  5. Die höhe und Zahlungsweise legt die Beitrags- und Finanzordnung fest
  6. Jugendliche unter 18 Jahren, bedürfen der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
  7. Mitglieder des Vereins sind:
    1. Erwachsene
    2. Jugendliche (14 -17 Jahre)
    3. Ehrenmitglieder
  8. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinssatzung anzuerkennen, die Zwecke des Vereins zu fördern und zu unterstützen, die festgesetzten Mitgliedsbeiträge , Umlagen und Anteile rechtzeitig zu entrichten, die Anordnungen des Vereinsvorstandes und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu respektieren.
  • §5 Beendigung der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.
  2. Der Austritt aus dem Verein ist dem Vereinsvorstand gegenüber in schriftlicher Form vorzulegen.
  3. Der Vereinsvorstand im Sinne von § 10 Abs. 4 kann ein Mitglied mit einfacher Stimmenmehrheit ausschließen, wenn ein wichtiger Grund für den Ausschluss vorliegt.
  4. Vor dem Ausschluss ist das Mitglied anzuhören.

 

 

3. Beitragsordnung

 

Die Beitragsordnung beinhaltet Nutzungsentgeld (NG) und Beitragsleistung (BL)

 

§ 1 Das Nutzungsentgeld

Das NG ist kein Beitrag!

  1. NG setzt sich aus Nutzungsraum, Nebenkosten und Nutzungszeit zusammen.
  2. Die Höhe des NG wird vom Vereinsvorstand auf Grundlage der aktuellen Gesamt Nebenkosten-
  3. Berechnung einmal im Jahr festgelegt.
  4. Zahlung von NG ist im Bereichen RSO und BVZ abzurechnen.
  5. Die Zahlungsperiode für NG ist monatlich beim HdFZ-Kassierer abzurechnen.

 

§ 2 Die Beitragsleistung

Die BL ist kein Ersatz für NG!

  1. Der BVZ Kegelbillardbereich ist im Billardkegelverband (BKV) verankert (Beitragspflichtig)
  2. Die Höhe des BVZ-Mitglieder Beitrages ist von der BVZ-Leitung festgelegt
  3. Änderungen durch BVZ-Mitglieder Beschluss (Einfache Mehrheit)

 

 Seiteninhalt zur Zeit in Überarbeitung!

 

R => Real ist für mich, das was ich sehen und anfassen kann

S => Sozial ist mein Empfinden für Gerechtigkeit

O => Oberlausitz ist meine Heimat 

Wir Treffen uns im "Haus der Freizeit", 02763 Zittau Herwigsdorfer Str. 6

Mittwoch und Donnerstag ca 17 Uhr bis 20 Uhr

(Zur Zeit nur nach Tel. Absprache 017694941091)

Weitere Info's, über uns und unser Haus, nach

Registrierung und Freigeschaltung

Zum Login!

Partnerbeziehung zwischen "Haus der Freizeit Zittau e.V." und :

b4     bowling, billard, bühne, bar

02763 Zittau Rathenaustrasse 15   (03583 794737)

3.Oberlausitzer Snooker - b4 - Amateurturnier

. . . ist, wie der Name schon sagt, für Amateure gedacht. Bewerben kann sich jeder, auch Anfänger. Es können Vorbetreitungskurse im b4 besucht werden. Termine dazu können im b4 oder im Haus der Freizeit Zittau abgesprochen werden. 

 Start ist der 12.08.23 mit 16 Teilnehmern! Ende so gegen ca. 22:00 Uhr am ???

An alle Starter:  Sprecht die Spieltermine bitte über unsere WhatsApp - Gruppe ab!


Caravanstellplatz in Zittau

Unsere IG (Interessengemeinschaft)  Haus und Garten hat die Patenschaft zur Pflege der Stellfläche übernommen.


 

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